Reinstoffherstellung in der Klösterl-Apotheke

Kapselherstellung

Gute Qualität ist ihren Preis wert!


Wir freuen uns, dass Sie unsere Hausspezialitäten so schätzen und wissen, dass unsere hochwertigen Produkte ihren Preis wert sind. Damit würdigen Sie die hochqualitativen Rohstoffe, die sorgfältige handwerkliche Herstellung und die so entstandenen optimal verträglichen Heilmittel.
 
Bereits im März 2017 wurde das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vom Bundestag verabschiedet und trat am 13. Mai 2017 in Kraft. Dieses Gesetz regelte eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die u.a. zu einer besseren Vergütung für herstellende Apotheken bei Individualrezepturen führte.
 
Damit berücksichtigt dieses Gesetz den hohen Personal- und Dokumentationsaufwand und die, von der Apothekenbetriebsordnung geforderten enormen räumlichen Bedingungen bei der Herstellung individueller Rezepturen.

Neue strengere Richtlinien auch für Rohstoffhersteller (GMP-Richtlinien) und die Entwicklung, dass ausgefallenere Rohstoffe nur noch von wenigen Lieferanten angeboten werden, haben außerdem zu einem deutlichen Anstieg der Rohstoffpreise geführt.
 
Diese Umstände erfordern von uns, dass wir unsere Produktkalkulationen hinsichtlich der aktuellen Gegebenheiten wie Rohstoffpreise und Herstellungskosten laufend anpassen.
 
Eine kostendeckende Vergütung ermöglicht uns weiterhin für Sie und Ihre Patienten guten Service anzubieten: Wir produzieren vor Ort, auf Wunsch sehr individuell, verwenden ausschließlich arzneibuchgeprüfte Rohstoffe, und stehen gerne als Informationsquelle oder für Recherchen zur Verfügung.

Als innovative Apotheke sind wir jederzeit offen dafür, mit unseren Therapeuten zusammen neue Rezepturen zu entwickeln.